Dienstleister: nordlichtstudio – adrian schaetz photography | Bocksdornstr. 17 | 80939 München

1. ALLGEMEINES
Wir bieten unsere Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und bedürfen keines ausdrücklichen Widerspruchs seitens des Dienstleisters. Termin- und Preisabsprachen im Rahmen der Verhandlungen sind ausschließlich mit der Geschäftsführung treffen. Terminoptionen können von uns jederzeit frei gegeben werden wenn eine Buchung von anderer Seite angefragt wird. In diesem Fall wird dem Optionsinhaber eine 24stündige Frist zur verbindlichen Buchung eingeräumt. Die erteilten Aufträge werden rechtswirksam durch schriftliche Auftragsbestätigung/Buchungsbestätigung seitens des Dienstleisters. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

2. NUTZUNG DER RÄUME UND DER TECHNISCHEN EINRICHTUNGEN
Der Dienstleister vermietet an den Auftraggeber die in der Buchungsbestätigung genannten Räumlichkeiten, Möbel, Props oder Technik/Licht Equipment für den dort vereinbarten Zeitraum. Nach Beendigung der Vermietung müssen alle angemieteten Räumlichkeiten, Möbel, Props oder Technik/Licht Equipment aufgeräumt und im ursprünglichen Zustand unaufgefordert zurück gegeben werden.

3. HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS
Die Haftung für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit Übergabe an den Auftraggeber an diesen über. Das betrifft auch Transport- oder Versandschäden, auch dann, wenn Transport oder Versand durch von Seiten des Studios im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt werden. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für sämtliche Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Studiobenutzung während des Mietzeitraums stehen. Abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Auftraggeber zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zzgl. Transportkosten in Rechnung gestellt.

4. HAFTUNG DES DIENSTLEISTERS NORDLICHTSTUDIO
Der Dienstleister haftet dem Auftraggeber gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für einen einzelnen Schadensfall
ist die Haftung auf den zweifachen Wert des vereinbarten Tagesmietzinses begrenzt. Eine Haftung darüber hinaus ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten ab Beendigung des vertraglichen Verhältnisses. Im Falle einer eventuellen Haftung des Dienstleisters steht dem Auftraggeber weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein Recht zur Kündigung des Vertrages zu.

5. MIETPREIS
Es gelten die jeweils gültigen Preise der Preisliste. Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Im Mietpreis beinhaltet ist die reine Raummiete, alle weiteren Gegenstände (z.B. Möbel, Licht, Technik, Props ect.) werden extra berechnet. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Verspätung des Produktionsbeginns oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsunterbrechungen wird der vereinbarte Mietpreis für den gebuchten Zeitraum voll berechnet. Die Tagesmiete umfasst einen Zeitraum von 8 Stunden sofern nicht anders vereinbart. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 15% des Tagesmietpreises verrechnet (Overtime). Alle angegebenen Maße auf unserer Website sind nicht verbindlich. Eine persönliche Besichtigung ist unbedingt anzuraten. Stornierungen aufgrund von Maßangaben sind nicht möglich.

6. RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Zahlungen sind porto- und spesenfrei ohne Abzug ab sofort fällig. Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, derzeit 19%. Das Recht der Aufrechnung sowie der Zurückbehaltung seitens des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7. TERMINE UND KÜNDIGUNG
Der Dienstleister ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Ausschluss eventuell sich hieraus ergebender Schadenersatzpflichten, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten wenn über das Vermögen des Auftraggebers Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Auftraggebers gestellt wird. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die vereinbarten Zeiten für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten und gemietete Geräte mit Beendigung des Mietzeitraumes pünktlich zurückzugeben.Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Zeitüberschreitung besteht nicht. Bei bestätigten Buchungen, die bis zum 7. Kalendertag vor Produktionsbeginn storniert werden, fallen 50% der vereinbarten Miete an. Bei einer Stornierung ab 5 Tagen vor Produktionsbeginn ist der gesamte Mietpreis fällig. Dies betrifft auch vertraglich vereinbarte Nebengewerke wie Technik/Props/Möbel Rent, Setbau und Catering.

8. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Auf diesen Vertrag findet Deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte dieser Vertrag oder Teile hiervon rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsverhältnisses am nächsten kommt.